Der JGV stellt sich vor

Einige von Ihnen werden den Junggesellenverein aus eigener Erfahrung
her kennen, andere hingegen nur vom Hörensagen oder überhaupt nicht.
Für diejenigen unter Ihnen, die den Junggesellenverein überhaupt nicht
oder nur vom Hörensagen kennen, soll dieser Artikel einen Überblick
über den Verein verschaffen. Für die “Kenner“ des Junggesellenvereins wird wahrscheinlich einiges neues und in Vergessenheit geratenes dabei sein.

Zu den traditionellen Aufgaben zählen beispielsweise das Maibaumstellen, die Johanneskirmes, die Teilnahme an anderen Kirmesveranstaltungen, die Teilnahme
an Sakramentsprozessionen, das Schleifen, die Waldsäuberungsaktionen und allen voran die Pflege des Ehrenfriedhofes.

Um die Junggesellen für ihr Engagement zu belohnen, lädt der Verein
regelmäßig zu geselligen Zusammenkünften ein. So treffen sich die
Junggesellen jedes Jahr im Sommer zum Zeltausflug und im Winter zur
Weihnachtsfeier. Hin und wieder findet auch eine Orientierungsfahrt
statt, die bei allen Teilnehmern guten Anklang findet. Als Krönung kann
man jedoch die alle zwei Jahre stattfindende Junggesellentour
bezeichnen. Hier fahren die Junggesellen für mehrere Tage zu einem
zuvor ausgesuchten Zielort, um dort die Sehenswürdigkeiten zu
bewundern und um die lokalen Arten des Feierns kennen zu lernen.

Gruppenfoto 1928










Grundstein des Junggesellenverein Bruchhausen 1624 e. V. bildet die
Satzung. In dieser ist das ganze Vereinsleben wie Vorstandswahlen,
Eintrittsalter, Befugnisse, Strafgelder etc. vermerkt. Die Satzung wurde
in dem Vereinsleben bereits einige Male geändert, so wurde bei der
letzten Änderung beispielsweise das Eintrittsalter von 18 Jahre auf 16
Jahre herabgesetzt.

Nach dieser Satzung leitet ein fünfköpfiger Vorstand die Geschäfte des
Vereis für ein Jahr. Zu den Geschäften gehört beispielsweise die
Kirmesplanung, die Planung der Heldenfriedhofspflege etc. Der
Vorstand wird jedes Jahr am 30. April auf der Generalversammlung
des JGV gewählt und setzt sich aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.
Vorsitzenden, dem Fähnrich, dem Schriftführer und dem Kassierer
zusammen.

Gruppenfoto 1984










Zusätzlich zu dem Vorstand gibt es noch traditionelle Ämter. Hierzu
gehören die Ämter des Hauptmanns, des Leutnants, der Fahnenschützen
und des Kirchenfahnenträgers. Vor einigen Jahren hatten der Hauptmann
und der Leutnant gleichzeitig noch die Ämter des 1. Vorsitzenden und
des 2. Vorsitzenden inne, welche jedoch aus organisatorischen Gründen
getrennt wurden.

Um Mitglied im Junggesellenverein Bruchhausen 1624 e. V. zu werden,
muss der Aspirant am 30. April des Eintrittjahres das 16. Lebensalter
vollendet haben. Hat er diese Voraussetzung erfüllt, kann er am 30. April
zur Generalversammlung des Junggesellenvereins kommen und hier um
die Aufnahme in den Verein bitten. Er kann aber auch über das gesamte
Jahr hinweg zu den Junggesellen stoßen und als „Mitläufer“ das
Vereinsjahr miterleben.